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Arbeitsmedizinische Beratung


Unsere Arbeits- und Betriebsmediziner übernehmen die geforderten Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz sowie weitere Leistungen im Rahmen der betriebsärztlichen Präventivmedizin.
Im Rahmen von Begehungen der Betriebsstätten und Beratungen aller im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen werden die relevanten Themen des betrieblichen Gesundheitsschutzes behandelt.

 

Regelmäßige Begehungen der Betriebsstätten bzw. Arbeitsplatzbesichtigungen beinhalten folgende Leistungen:  

  • Analyse der Arbeitsplatzsituation und des Arbeitsumfeldes;
  • Ermittlung der gesundheitlichen Belastungen bzw. Gefährdungen am Arbeitsplatz;
  • Verbesserungsvorschläge zu den Arbeitsbedingungen;
  • Beobachtung zwecks Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften;
  • Festlegung von Vorsorgeuntersuchungen an gefährdeten Arbeitsplätzen;
  • Beratung bei Berufskrankheiten;
  • Beratung bei der Auswahl von Körperschutzmitteln;
  • Teilnahme bei ASA-Sitzungen


Aus den gewonnenen Erkenntnissen der Begehung werden sinnvolle Vorschläge entwickelt, um bestehende bzw. geplante Arbeitsplätze
gesundheitsgerecht zu gestalten.Hierbei handelt es sich um arbeitsphysiologische, hygienische, ergonomische und psychologische Fragestellungen und Lösungen.

Unser Betriebsarzt hat beratende Aufgaben und übt keine behördliche Kontrollfunktion aus.

 
Gesellschaft für Arbeitsschutz
und Arbeitssicherheit mbH

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Donnerstag, 23. Februar 2012