|
Herzlich willkommen bei der OHA GmbH in Essen!
 Unser Dienstleistungsunternehmen greift auf eine mehr als 20jährige Erfahrung in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin sowie Hygiene zurück. Wir sind bundesweiter Partner namhafter Kunden.
Gewerbe- und Handwerksbetriebe, Krankenhäuser, Industrieunternehmen, Banken und Behörden profitieren von unserer umfassenden und zuverlässigen Betreuung.
Unsere Mitarbeiter/innen kommen aus den Bereichen Betriebsmedizin, Arbeitsmedizin, Naturwissenschaften, Sicherheitsingenieurswesen und Hygiene.
Mit unserer Unterstützung werden die gesetzlichen Anforderungen bei unseren Kunden rechtssicher und mit Knowhow erfüllt. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bezieht seit 1973 Arbeitnehmer in die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ein. Aus Gründen der Durchführbarkeit mussten Klein- und Mittelbetriebe zunächst nicht betreut werden. Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hatten die Berufsgenossenschaften ihre Unfallverhütungsvorschriften BGV A6 (Fachkraft für Arbeitssicherheit, ehemals VBG 122) und BGV A7 (Betriebsarzt, ehemals VBG 123) geändert. Laut der alten BGV A2 unterlagen jetzt alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe, der Betreuungspflicht. Am 01.01.2011 wurde die alte BGV A2 durch die neue DGUV Vorschrift 2 abgelöst. Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten unterliegen nun einer Grundbetreuung und einer Betriebsspezifiischen Betreuung. Für den Arbeitgeber bedeutet das mehr betriebliche Eigenverantwortung, aber dadurch auch mehr Haftung. Für Betriebe unter 10 Beschäftigten gilt weiterhin die grund- und anlassbezogene Betreuung.
Wenn Sie Fragen zur neuen DGUV Vorschrift 2 haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
|